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PKV Vergleich.
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Beratung Private Krankenversicherung
Viele Gesellschaften bieten Ihnen eine
Beitragsrückerstattung an, wenn für
ein oder mehrere Kalenderjahre keine Leistungen geltend gemacht werden.
Dabei kann es sich lohnen, kleinere Rechnungsbeträge selbst zu erstatten,
denn die Beitragsrückerstattung kann schon mal mehrere Monatsbeiträge
betragen. Haben Sie zusätzlich einen Selbstbehalt vereinbart, müssen Sie
einen bestimmten Teil Ihrer Kosten sowieso selber tragen und zahlen auch
noch von vornherein eine geringere Prämie.
Die Wahl
der privaten Krankenversicherung sollte gut überlegt sein,
da sie
die wichtigste aller Versicherungen ist. Der
ausschließliche Vergleich des Preises zeigt seine Folgen
erst im weiteren Verlauf der Versicherung. Wichtig ist
zu vergleichen ob Versicherer über einen langen Zeitraum
in der Vergangenheit mit moderaten Preissteigerungen
aufwarten konnten und bei denen der Deckungsumfang
weitreichend ist. Bei diesen Gesellschaften sollte damit
zu rechnen sein, das die Prämien auch im Alter bezahlbar
bleiben.
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Ein Wechsel in die
private Krankenversicherung ist für Angestellte
und Arbeitnehmer in 2007 erst ab 47.700 Euro
Jahreseinkommen möglich. Das ist die aktuelle
Versicherungspflichtgrenze - nicht zu verwechseln
mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Private
Krankenversicherung bietet Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie
können selber wählen welche Leistungen zu welchem Preis Sie versichern
möchten und ab welcher Aufwandshöhe Sie ihre Erstattung wünschen. Mit einem
geringeren Leistungsumfang können Sie direkt an der Prämie sparen, bei einem
allumfassenden Versicherungsschutz sind Sie im Ernstfall bestens
abgesichert.
Sie erhalten Sie je nach gewähltem
Tarif wesentlich bessere Leistungen als in
der GKV. Sie sind selber Vertragspartner
Ihres Arztes oder Krankenhauses und können
direkt Einfluss auf die abgerechneten
Leistungen nehmen.
Wer ein Gehalt hat, das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt und gesund
ist, kann sich privat versichern. Die private Krankenversicherung kann je
nach persönlichen Ansprüchen Geld sparen oder die Leistungen der
Versicherung deutlich verbessern. Die Versicherungsunternehmen bieten eine
Vielfalt an Tarifen an. Als Privatversicherter haben Sie viele Möglichkeiten
den Versicherungsschutz auf Ihre Ansprüche abzustimmen. Vergleichen Sie
deswegen nicht nur die Prämien, sondern auch die Leistungen.
Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. Zwei Monate nach Ende des Kündigungsmonats kann der Versicherte in die neue Kasse eintreten
Kündigen Sie erst, nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung vorliegen haben, dass sie ein anderer Versicherer aufnimmt. Es kann Ihnen sonst passieren, dass Sie beim derzeitigen Versicherer gekündigt haben und ein anderer Versicherer sie nicht aufnimmt.
Bei der GKV richtet sich der Preis nach dem Einkommen und seit 2009 nach dem einheitlichen Beitragssatz von 15,5%. Der Beitrag richtet sich nicht nach der Anzahl der Versicherten, egal ob Sie Single oder Familienvater sind, der Beitrag ist der gleiche.
Bei der PKV richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis. In der PKV bezahlt ein 30-jähriger Mann je nach Leistung ca. 150 EUR - 200 EUR pro Monat.
Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch privat Krankenversicherte erhalten eien Zuschuss zu ihrer privaten Krankenvollversicherung und zur Krankenversicherung ihrer nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, also z.B. Kinder und Ehefrau. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages, allerdings nicht mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt also: Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls 50% der Krankenversicherungsprämie, jedoch nicht mehr als max. 271,01 Euro monatlich für das Jahr 2011. Ab 2012 aufgrund der angepassten Beitragsbemessungsgrenze 279,23 Euro.
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