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wer kann sich privat versichern?
Leistungen
 
     
 

Zu den Leistungsvorteilen der PKV gehören im Regelfall:

- unbeschränkte freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Erstattung der Behandlung durch den Heilpraktiker (teilweise Naturheilverfahren und Alternative Heilmethoden)
- keine Kosten für Medikamente und Heilmittel (z.B. Massagen)
- Kostenerstattung für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- weltweiter Versicherungsschutz
- verbesserte Unterbringung im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer)
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen (keine Begrenzung auf einfache Materialien, Erstattung bis zu 90%, Erstattung auch von Inlays)
- Keine Beschränkung auf gesetzliche Leistungskataloge

Die Beitragsrückerstattung

Viele Gesellschaften bieten Ihnen eine Beitragsrückerstattung an, wenn für ein oder mehrere Kalenderjahre keine Leistungen geltend gemacht werden. Dabei kann es sich lohnen, kleinere Rechnungsbeträge selbst zu erstatten, denn die Beitragsrückerstattung kann schon mal mehrere Monatsbeiträge betragen. Haben Sie zusätzlich einen Selbstbehalt vereinbart, müssen Sie einen bestimmten Teil Ihrer Kos
ten sowieso selber tragen und zahlen auch noch von vornherein eine geringere Prämie.

 
     
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