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Zu den Leistungsvorteilen der PKV gehören im Regelfall:
- unbeschränkte freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Erstattung der Behandlung durch den Heilpraktiker (teilweise
Naturheilverfahren und Alternative Heilmethoden)
- keine Kosten für Medikamente und Heilmittel (z.B. Massagen)
- Kostenerstattung für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- weltweiter Versicherungsschutz
- verbesserte Unterbringung im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer)
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen (keine Begrenzung auf einfache
Materialien, Erstattung bis zu 90%, Erstattung auch von Inlays)
- Keine Beschränkung auf gesetzliche Leistungskataloge
Die Beitragsrückerstattung
Viele Gesellschaften bieten Ihnen eine Beitragsrückerstattung an, wenn für ein
oder mehrere Kalenderjahre keine Leistungen geltend gemacht werden. Dabei kann
es sich lohnen, kleinere Rechnungsbeträge selbst zu erstatten, denn die
Beitragsrückerstattung kann schon mal mehrere Monatsbeiträge betragen. Haben Sie
zusätzlich einen Selbstbehalt vereinbart, müssen Sie einen bestimmten Teil Ihrer
Kosten sowieso selber tragen und zahlen auch noch von vornherein eine geringere
Prämie.
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