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Leistungen

wer kann sich privat versichern?

 
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Private Krankenversicherung Freiberufler

Freiberufler sind u.a. folgende Selbstständige lt. § 18 Einkommensteuergesetz:
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Tierärzte und ähnliche Berufe.
Zu den Freiberuflern zählen auch selbstständig tätige Ärzte und Zahnärzte.
Werden diese Berufe im Angestelltenverhältnis ausgeübt, gelten dieselben Vorschriften wie für andere Arbeitnehmer.

Freiberufler sind wie andere Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig, da sie nicht von § 5 SGB V (Versicherungspflicht) erfasst werden.
Alle "selbstständigen Freiberufler" haben also ebenfalls die Möglichkeit, eine private Vollversicherung abzuschließen oder der GKV als sogenanntes "freiwilliges Mitglied" beizutreten.

Freiberufler, die bereits in der GKV als freiwillige Mitglieder versichert sind, können jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfristen) zur privaten Krankenversicherung wechseln. Nur in der PKV kann der benötigte Versicherungsschutz im Rahmen einer Vollversicherung individuell gestaltet werden. Trotz der deutlich höheren Leistungen (z.B. Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus, privatärztliche Behandlung) ergeben sich bei einem Wechsel zur PKV oft erhebliche Preisvorteile.

 
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