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Private Krankenversicherung
für Selbständige
Selbstständig Tätige sind - mit Ausnahme von
Künstlern und Landwirten, für die besondere
Vorschriften gelten, - nicht
versicherungspflichtig in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV),
da sie nicht von § 5 SGB V (Versicherungspflicht)
erfasst werden.
Selbstständige haben somit die Möglichkeit, eine
private Vollversicherung abzuschließen oder der
GKV als sogenanntes "freiwilliges Mitglied"
beizutreten.
Selbstständige, die bereits in der GKV als
freiwillige Mitglieder versichert sind, können
jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfristen
in der GKV) zur privaten Krankenversicherung
wechseln. Nur hier kann der benötigte
Versicherungsschutz im Rahmen einer
Vollversicherung individuell gestaltet werden.
Trotz der deutlich höheren Leistungen (z.B.
Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus,
privatärztliche Behandlung) ergeben sich bei einem
Wechsel zur PKV oft erhebliche Preisvorteile.
Selbstständige, die dennoch freiwillig in der GKV
versichert bleiben möchten, sollten ihren
Versicherungsschutz durch private
Zusatzversicherungen ergänzen
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