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Leistungen

wer kann sich privat versichern?

 
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Private Krankenversicherung für Selbständige

Selbstständig Tätige sind - mit Ausnahme von Künstlern und Landwirten, für die besondere Vorschriften gelten, - nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV),
da sie nicht von § 5 SGB V (Versicherungspflicht) erfasst werden.

Selbstständige haben somit die Möglichkeit, eine private Vollversicherung abzuschließen oder der GKV als sogenanntes "freiwilliges Mitglied" beizutreten.
Selbstständige, die bereits in der GKV als freiwillige Mitglieder versichert sind, können jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfristen in der GKV) zur privaten Krankenversicherung wechseln. Nur hier kann der benötigte Versicherungsschutz im Rahmen einer Vollversicherung individuell gestaltet werden. Trotz der deutlich höheren Leistungen (z.B. Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus, privatärztliche Behandlung) ergeben sich bei einem Wechsel zur PKV oft erhebliche Preisvorteile.
Selbstständige, die dennoch freiwillig in der GKV versichert bleiben möchten, sollten ihren Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen ergänzen

 

 
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